Untersuchungen nach Mutterschaftsrichtlinien

 

Zunächst wird in der 5. bis 9. Schwangerschaftswoche die Schwangerschaft mittels Ultraschalluntersuchung festgestellt, es wird ein Mutterpass angelegt und die erste Mutterschaftsvorsorge durchgeführt. Diese beinhaltet: die Blutdruckmessung, die Urintestung (auch auf eine Chlamydieninfektion), die vaginale Untersuchung und bei der ersten Vorsorge eine Blutuntersuchung zur Bestimmung des Rötelnschutzes, des roten Blutfarbstoffes, des HIV-Status (nach Zustimmung der Schwangeren), des Syphilis-Schutzes und zur Suche nach Antikörpern.

Ab diesem Zeitpunkt wird bei einer unauffälligen Schwangerschaft bis zur 32. Woche alle 4 Wochen eine Mutterschaftsvorsorge durchgeführt, ab der 20. Woche kann man mit dem Wehenschreiber vorzeitige Wehen ausschließen.

Nach der 32. Woche wird die Vorsorge alle 2 Wochen durchgeführt und zusätzlich ein CTG geschrieben, bei dem sowohl die Herztöne des Kindes als auch eventuelle Wehen aufgezeichnet werden können.

Außerdem sind insgesamt drei Ultraschalluntersuchungen im Verlauf der normalen Schwangerschaft vorgesehen:

  • zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche
  • zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche
  • zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche

Wir bieten Ihnen zusätzlich zu den in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Untersuchungen einige weitere Möglichkeiten, um Ihre Schwangerschaft bestmöglich zu überwachen.

Wir beraten Sie zu Beginn der Schwangerschaft, welche Untersuchungen bei Ihnen sinnvoll sind, und sprechen mit Ihnen über richtige Verhaltensweisen und Risiken.